Online-Antrag
Analoger Antrag
Sie können uns natürlich auch einen analogen Mitgliedantrag per Mail (deruve.gi@gmail.com) einreichen.
Mitgliedschafts- und Beitragsordnung des Deutsch-Rumänischen Vereins Gießen e.V.
Diese Mitgliedschafts- und Beitragsordnung wurde ergänzend zu §8 der Vereinssatzung des Deutsch-Rumänischen Vereins Gießen e.V. (Stand Juni 2021) von der Mitgliederversammlung am 11. Oktober 2021 beschlossen und in Kraft gesetzt.
1. Mitgliedschaft/ Höhe der Beiträge
1.1 Der Deutsch-Rumänische Verein nimmt natürliche und Rechtspersonen auf. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch einen Mitgliedsantrag. Über die Annahme des Mitgliedsantrags entscheidet der Vorstand.
1.2 Alle neu eintretenden Mitglieder verpflichten sich, mit ihrem Mitgliedsantrag die Vereinssatzung sowie die Mitgliedschafts- und Beitragsordnung in Ihren jeweils gültigen Fassungen anzuerkennen.
1.3 Alle Mitglieder verpflichten sich zwecks vereinsinterner Datenverarbeitung bei der Anmeldung ihrer Mitgliedschaft folgende Angaben zu ihrer Person und ggf. Familienangehörigen im Rahmen einer Familienmitgliedschaft zu machen: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Beruf, Telefonnummer(n) sowie E-Mail-Adresse. Alle Mitglieder versichern die Richtigkeit der Angaben. Bei nachweislicher Unstimmigkeit bzw. Inkorrektheit der Angaben kann die Mitgliedschaft durch den Vorstand verweigert bzw. entzogen werden. Änderungen der Angaben sind dem Vorstand zeitnah zu übermitteln.
1.4 Alle Mitglieder verpflichten sich dazu, den jeweils gültigen Tarif des Mitgliedsbeitrags in voller Höhe auf das Konto des Vereins zu überweisen bzw. den Verein dazu zu ermächtigen, Zahlungen von ihrem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen die Mitglieder ihr Kreditinstitute an, die vom Verein auf ihr Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
1.5 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags auf das Vereinskonto.
1.6 Der jährliche Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf den Tarif des Vorjahres. Der Jahresbeitrag beträgt für:
Erwachsene | 60,00? |
Familien | 60,00? + 10,00? pro weiteres Familienmitglied |
Schüler*innen/ Studierende/ Auszubildende | 20,00? |
Kinder/ Jugendliche unter 18 Jahren | 0,00? |
2. Fälligkeit/ Zahlungsweise
2.1 Mitgliedsbeiträge werden am 1. Januar eines Kalenderjahres berechnet. Mitgliedschaften mit dem Beginn vor dem 30. Juni zahlen erstmalig den gesamten Jahresbeitrag, nach dem 1. Juli wird erstmalig nur die Hälfte des Jahresbeitrags berechnet. Erstattungen werden nicht gewährt.
2.2 Mitglieder melden zeitnah etwaige Änderungen gemäß des nach 1.6 gemeldeten Tarifs dem Vorstand schriftlich per Brief oder E-Mail und weisen dies mittels entsprechenden Dokumenten (z.B. Personalausweis, Studienbescheinigung, Ausbildungsnachweis) nach.
2.3 Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt per elektronischer Lastschrift. Die Mandatsreferenz setzte sich aus Mitgliedsnummer und Familienname zusammen.
2.4 Der Vorstand kann auf Antrag des Mitglieds im Einzelfall die Ratenzahlung eines fälligen Jahresmitgliedsbeitrags beschließen.