{"id":115,"date":"2022-03-20T20:32:07","date_gmt":"2022-03-20T19:32:07","guid":{"rendered":"https:\/\/deruve.de\/?page_id=115"},"modified":"2025-04-15T14:01:22","modified_gmt":"2025-04-15T12:01:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/deruve.de\/ro\/satzung","title":{"rendered":"Statut"},"content":{"rendered":"<p class=\"has-drop-cap\"><strong>Stand:<\/strong> M\u00e4rz 2025<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Pr\u00e4ambel<\/h1>\n\n\n\n<p>Der Deutsch-Rum\u00e4nische Verein Gie\u00dfen e.V. ist eine Organisation zur F\u00f6rderung der kulturellen, wissenschaftlichen, politischen und humanit\u00e4ren Beziehungen zwischen Menschen in bzw. aus Deutschland und Rum\u00e4nien<strong>.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Verein finden alle Mitglieder eine ehrenamtlich wirkende Gesellschaft zur Vertiefung der deutsch-rum\u00e4nischen Beziehungen und zur F\u00f6rderung des interkulturellen Austauschs.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Mitglieder, die dem Deutsch-Rum\u00e4nischen Verein Gie\u00dfen e.V. angeh\u00f6ren, erkennen den bindenden Charakter dieses Vereins an und verpflichten sich, ihr Handeln an dieser Satzung und den Zielen des Vereins auszurichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegenseitiges Vertrauen, Glaubw\u00fcrdigkeit, gemeinschaftliches Handeln sowie die \u00dcbereinstimmung von Wort und Tat bilden die Grundlage des Vereinslebens.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist offen f\u00fcr die Zusammenarbeit mit Personen und Organisationen, soweit sie die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptw\u00f6rtern in dieser Satzung die m\u00e4nnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Geschlechter. Die verk\u00fcrzte Sprachform hat nur redaktionelle Gr\u00fcnde und beinhaltet keine Wertung.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name und Sitz<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen: Deutsch-Rum\u00e4nischer Verein Gie\u00dfen e.V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Gie\u00dfen eingetragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Sitz des Vereins ist Wettenberg.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Vereinszweck<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der kulturellen, wissenschaftlichen, politischen und humanit\u00e4ren Beziehungen zwischen Menschen in Mittelhessen sowie dar\u00fcber hinaus. Insbesondere soll die Arbeit gegen Diskriminierung und der Kunst- und Kulturaustausch im Sinne eines friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen unabh\u00e4ngig von ihrer Nationalit\u00e4t, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Religion, ethnischen und kulturellen Herkunft gef\u00f6rdert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausdruck des internationalen Verst\u00e4ndigungs\u00adwillens sind Projekte und Veranstaltungen im Kultur- und Bildungsbereich sowie Begegnungen, die in&nbsp;ihrer Zielsetzung nach der humanit\u00e4ren, demokratischen und f\u00f6deralen Entwicklung in Europa dienen sollen. Der Verein ist unabh\u00e4ngig von politischen Parteien, Religionsgemeinschaften wirtschaftlichen Gruppen und Einzelinteressen.<\/li>\n\n\n\n<li>Dieser Zweck wird verwirklicht durch:<ul><li>Veranstaltungen zur F\u00f6rderung der Vereinsgemeinschaft<\/li><\/ul><ul><li>Kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Lesungen, Theater, Musik und Symposien<\/li><\/ul><ul><li>Bildungsveranstaltungen und Seminare, deren Zweck die F\u00f6rderung von Toleranz und internationaler Gesinnung ist<\/li><\/ul><ul><li>Durchf\u00fchrung von interkulturellen Projekten und Begegnungen, die Partizipation und Integration f\u00f6rdern<s>.<\/s><\/li><\/ul><ul><li>Zusammenarbeit mit gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaften oder K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts wie Schulen, Museen, Vereinen und Bildungstr\u00e4gern im Sinne des Vereinszweckes<\/li><\/ul>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Konzeption und Realisierung k\u00fcnstlerischer und wissenschaftlicher Projekte, die insbesondere auch den internationalen Austausch f\u00f6rdern sollen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Selbstlosigkeit\/ Mittelverwendung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr seine satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fcnstigungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Verm\u00f6gensbindung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder beim Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsch-Rum\u00e4nische Gesellschaft e.V., Berlin, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung dieses Paragraphen d\u00fcrfen nur in Abstimmung mit dem zust\u00e4ndigen Finanzamt durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein wird f\u00fcr unbestimmte Dauer gegr\u00fcndet.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person oder jede Personengesellschaft sein, die folgende Bedingungen erf\u00fcllt:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Ziele des Vereins anerkennt und unterst\u00fctzt,<\/li>\n\n\n\n<li>einen schriftlichen Mitgliedsantrag beim Vorstand einreicht.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch einen schriftlichen Antrag. Die Antragsteller erkennen durch ihre Eintrittserkl\u00e4rung die Satzung und Ordnungen des Deutsch-Rum\u00e4nischen Vereins Gie\u00dfen e.V. an und \u00fcbernehmen alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. Minderj\u00e4hrige haben dem Aufnahmeantrag das schriftliche Einverst\u00e4ndnis der Erziehungsberechtigten zum Vereinsbeitritt sowie zur Aus\u00fcbung der Mitgliederrechte anzuf\u00fcgen. \u00dcber die Aufnahme neuer Mitglieder kann der Vorstand entscheiden. Bei Ablehnung ist er nicht verpflichtet, Antragstellern die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr mitzuteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann einstimmig auch juristische Personen als Mitglieder aufnehmen. Ein solches Mitglied muss dem Vorstand eine nat\u00fcrliche Person benennen, die es bei der Mitgliederversammlung vertritt. Es hat dort eine Stimme. Im \u00dcbrigen gilt Abs. 1 entsprechend. Bei der Aufnahme eines Mitglieds, das juristische Person ist, setzt der Vorstand den Mitgliedsbeitrag individuell fest.<\/li>\n\n\n\n<li>In besonderen F\u00e4llen k\u00f6nnen auch Pers\u00f6nlichkeiten, die sich im Sinne des Vereinszwecks verdient gemacht haben, Ehrenmitglieder werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedschaft ist weder bei nat\u00fcrlichen noch bei juristischen Personen an einen Wohnsitz oder Sitz in Gie\u00dfen gebunden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder pers\u00f6nlichen Ausschluss. Die Austrittserkl\u00e4rung eines Mitglieds muss in Textform mindestens einen Monat vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres wirksam. Die Streichung als Mitglied kann bei R\u00fcckstand eines Jahresbeitrages erfolgen, wenn der R\u00fcckstand mindestens einmal unter Fristsetzung erfolglos angemahnt wurde. Diese Streichung befreit nicht von der Begleichung r\u00fcckst\u00e4ndiger Beitr\u00e4ge. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitr\u00e4ge fortgef\u00fchrt werden. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Vor der Beschlussfassung muss dem Mitglied Gelegenheit zur m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben werden. Der Beschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied mitzuteilen. Hiergegen kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber diesen Widerspruch entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung endg\u00fcltig. Der Ausschluss eines Mitglieds kann zudem erfolgen, wenn dieses aufgrund seiner Handlungen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss,\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dessen Verfassungswidrigkeit nach \u00a7 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde<\/li>\n\n\n\n<li>der nach \u00a7 5 Vereinsgesetz vom Bundesministerium des Innern oder einer obersten Landesbeh\u00f6rde oder einer nach Landesrecht zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde verboten wurde<\/li>\n\n\n\n<li>der vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz oder einem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt oder Verdachtsfall eingestuft wurde und das Ansehen des Deutsch-Rum\u00e4nischen Vereins Gie\u00dfen e.V. sch\u00e4digt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Juristische Personen scheiden ferner bei ihrer Sitzverlegung aus Deutschland aus. Jedoch k\u00f6nnen leitende Angestellte als nat\u00fcrliche Person weiterhin als Mitglied gef\u00fchrt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder, die mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben ausscheiden und\/oder sich durch besondere Verdienste um den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen durch Vorstandsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Der Vorstand kann Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreien.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist s\u00e4mtliches Eigentum des Deutsch-Rum\u00e4nischen Vereins Gie\u00dfen e.V., das sich im Besitz des Mitglieds befindet, zur\u00fcckzugeben. Beim Ausscheiden aus einer Funktion sind die entsprechenden Unterlagen unverz\u00fcglich an den Verein zu \u00fcbergeben. Das Mitglied haftet f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund versp\u00e4teter R\u00fcckgabe sowie f\u00fcr die Folgen eigenm\u00e4chtigen Handelns, das den Verein nicht verpflichten darf.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Mitgliedsbeitrag<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Von den Mitgliedern werden Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben k\u00f6nnen Umlagen erhoben werden.<\/li>\n\n\n\n<li>H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von Jahresbeitr\u00e4gen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei juristischen Personen soll sich der Mitgliedsbeitrag an der Gr\u00f6\u00dfe der juristischen Person, insbesondere an der Anzahl ihrer Mitarbeiter, orientieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/li>\n\n\n\n<li>Alles Weitere regelt die Mitgliedschafts- und Beitragsordnung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Vorstand<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand leitet den Verein im Rahmen dieser Satzung. Ihm obliegt insbesondere die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Er ist f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung verantwortlich und f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte nach einem Gesch\u00e4ftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Vorstand bilden:<ul><li>der Vorsitzende<\/li><\/ul><ul><li>der stellvertretende Vorsitzende<\/li><\/ul><ul><li>der Schatzmeister<\/li><\/ul><ul><li>der stellvertretende Schatzmeister<\/li><\/ul><ul><li>der Schriftf\u00fchrer<\/li><\/ul><ul><li>der stellvertretende Schriftf\u00fchrer<\/li><\/ul><ul><li>der Referent f\u00fcr \u00d6ffentlichkeits- und Social-Media-Arbeit<\/li><\/ul><ul><li>der Referent f\u00fcr Kultur- und Sozialarbeit<\/li><\/ul><ul><li>der stellvertretende Referent&nbsp; f\u00fcr Kultur- und Sozialarbeit<\/li><\/ul><ul><li>der Referent f\u00fcr wissenschaftlichen und internationalen deutsch-rum\u00e4nischen Austausch<\/li><\/ul><ul><li>der Referent f\u00fcr Jugendarbeit<\/li><\/ul>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>bis zu vier Mitglieder des Beirats.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Schatzmeistern. Jeder ist vertretungsberechtigt. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist auf die H\u00f6he des Vereinseigentums beschr\u00e4nkt. Der Vorsitzende f\u00fchrt den Vorsitz im Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben jedoch bis zur g\u00fcltigen Wahl neuer Mitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt.<\/li>\n\n\n\n<li>Zum Vorstand k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Die Grunds\u00e4tze der freien, geheimen und gleichen Wahl sind anzuwenden. Es sind offene Abstimmungen m\u00f6glich, wenn dem die Mitglieder zustimmen. Jedes Mitglied hat das Recht, eine geheime Wahl einzufordern. Gew\u00e4hlt ist, wer die relative Mehrheit der g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinigt. Eine Wiederwahl ist unbeschr\u00e4nkt zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, \u00fcbernimmt ein Stellvertreter seine Aufgaben oder im Falle von \u00c4mtern ohne Stellvertreter kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger w\u00e4hlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Soll einem einzelnen oder mehreren gew\u00e4hlten Mitgliedern des Vorstandes gem. \u00a7 9, Abs. 2 a-k das Misstrauen ausgesprochen werden, so ist hierf\u00fcr eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung notwendig. Das Misstrauen wird dadurch ausgesprochen, dass die Tagung mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger w\u00e4hlt. Ein Antrag auf Misstrauensvotum muss von mindestens einem Drittel der Mitglieder gestellt werden. Mit dem Antrag ist fristgerecht schriftlich der Name des Kandidierenden zu nennen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand beruft seine Sitzungen mit einer Frist von zwei Wochen ein. Sitzungen finden entweder in Pr\u00e4senz, hybrider oder digitaler Form statt. Die Einberufung der Sitzung erfolgt durch den Vorsitzenden und ist jedem Vorstandsmitglied schriftlich per Post und\/oder elektronisch zu \u00fcbermitteln. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Punkte zur Tagesordnung anzumelden. Die Anmeldung hat sp\u00e4testens drei Tage vor der jeweiligen Sitzung stattzufinden und ist vom Vorsitzenden nach Ende des letzten Tages der Frist an alle Vorstandsmitglieder zu \u00fcbermitteln.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet der versammlungsleitende Vorsitzende. Zu den Sitzungen des Vorstandes kann dieser Vereinsmitglieder zulassen. Alle Beschl\u00fcsse sind grunds\u00e4tzlich in Sitzungen herbeizuf\u00fchren, jedoch gilt \u00a7 32 II BGB entsprechend.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Dem Vorstandsvorsitzenden kommt der Stichentscheid zu. Sollte der Vorstandsvorsitzende von der Beschlussfassung ausgeschlossen sein oder an ihr aus einem anderen Grund nicht teilhaben k\u00f6nnen, steht seinem Vertreter der Stichentscheid zu. Ausnahmsweise ist der Vorstand auch dann beschlussf\u00e4hig, wenn eines oder mehrere seiner Mitglieder aufgrund von Krankheit, Bewusstlosigkeit oder Tod an der Beschlussfassung nicht teilnehmen kann bzw. k\u00f6nnen. In diesem Fall gelten die beschlussf\u00e4higen Mitglieder des Vorstandes als \u201eder Vorstand\u201c im Sinne dieser Satzung. Ist ein Vorstandsmitglied dauerhaft von der Aus\u00fcbung seiner T\u00e4tigkeit als Vorstand ausgeschlossen, ruft der Vorstand die Mitgliederversammlung ein, um ein neues Mitglied zum Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann im schriftlichen oder elektronischen Verfahren (z.B. Umlauf-Verfahren) beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Buchf\u00fchrung, Aufstellung des Haushaltsentwurfs und eventuelle Nachtr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung<\/li>\n\n\n\n<li>die Vorlage von Jahresberichten f\u00fcr die Mitgliederversammlung.Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>die Unterzeichnung aller Korrespondenzdie Einnahme von Mitgliedsbeitr\u00e4gen<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme von Mitgliederndie Vertretung des Vereins bei Beh\u00f6rden<\/li>\n\n\n\n<li>Planung und Koordination von Veranstaltungen und Projekten<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss von Mitgliedern und Sanktionen gem. \u00a7 7<\/li>\n\n\n\n<li>kommissarische Bestellung von ausgeschiedenen Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren sowie Geb\u00fchren f\u00fcr besondere Leistungen gem. \u00a7 8<\/li>\n\n\n\n<li>die Anmeldung von \u00c4nderungen im Register<\/li>\n\n\n\n<li>Ver\u00f6ffentlichungen von Schriften, Hinweisen, Informationen, Texten zur Kommunikation mit den Mitgliedern in deutscher, rum\u00e4nischer Sprache oder in anderen Sprachen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann zur Behandlung einzelner Aufgaben Aussch\u00fcsse einsetzen. Diese k\u00f6nnen auch mit Personen au\u00dferhalb des Vorstands, aus der Mitgliederschaft, sowie externen Fachkr\u00e4ften besetzt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EstG ausge\u00fcbt werden. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist gehalten, in allen wichtigen Entscheidungen den Beirat zu h\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Kassenpr\u00fcfer<\/h1>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Kassenpr\u00fcfer und einen Ersatzkassenpr\u00fcfer, die nicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand oder Gesamtvorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Wenn kein Mitglied widerspricht, kann die Wahl der Kassenpr\u00fcfer und deren Stellvertreter en Bloc durchgef\u00fchrt werden. Die Wahl der Stellvertreter muss eine Reihenfolge ergeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcfer und der Ersatzkassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt drei Jahre. Eine direkte Wiederwahl ist nicht m\u00f6glich. Kassenpr\u00fcfer k\u00f6nnen jedoch nach einer Pause von mindestens einer Amtsperiode erneut gew\u00e4hlt werden. Die Mitgliederversammlung kann qualifizierte Dritte mit der Pr\u00fcfung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung durch den Gesamtvorstand beauftragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen einmal j\u00e4hrlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten der Mitgliederversammlung dar\u00fcber einen Bericht. Die Kassenpr\u00fcfer sind zur umfassenden Pr\u00fcfung aller Kassen und aller Unterlagen in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt. Die Kassenpr\u00fcfer beantragen in der Mitgliederversammlung die Entlastung des Gesamtvorstands.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Beirat<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Dem Vorstand steht ein Beirat von mindestens zwei, h\u00f6chstens vier Mitgliedern zur Seite. Mitglieder des Beirats d\u00fcrfen zu dem Zeitpunkt der Wahl seit zwei Jahren kein Mitglied im Beirat sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat ist das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder des Beirates werden durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Beiratsmitglieder k\u00f6nnen vor Ablauf ihrer Amtszeit durch die Mitgliederversammlung mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat w\u00e4hlt aus seiner Mitte f\u00fcr die Dauer seiner Amtszeit einen Vorsitzenden. Der Beirat kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Der Beirat versammelt sich mindestens einmal im Jahr.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufgaben und Rechte des Beirates:<ul><li>Der Beirat ber\u00e4t den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Vereins und unterst\u00fctzt ihn in strategischen und finanziellen Fragen.<\/li><\/ul>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Beirat hat das Recht, den Vorstand zu einzelnen Vorhaben um Stellungnahme zu bitten. Der Vorstand ist verpflichtet dieser Bitte nachzukommen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat hat die Pflicht, den Vorstand auf Fehlentwicklungen hinzuweisen und ggf. die Mitgliederversammlung dar\u00fcber zu informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat hat das Recht, Impulse und Antr\u00e4ge in die Mitgliederversammlung einzubringen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat wirbt f\u00fcr die Ideen und Ziele des Vereins in der \u00d6ffentlichkeit.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorsitzenden j\u00e4hrlich mindestens einmal einberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Textform, entweder schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen nach Ende der Tagung zug\u00e4nglich zu machen. Einspr\u00fcche gegen das Protokoll k\u00f6nnen nur von stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Ver\u00f6ffentlichung beim Vorsitzenden geltend gemacht werden. \u00dcber Protokolleinspr\u00fcche entscheidet der Vorstand.\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung, mindestens zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung, beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist von dem Vorstand einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dieses schriftlich beantragen oder der Vorstand von sich aus dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Sie ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung, mindestens f\u00fcnf Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung, beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Ist dieser nicht anwesend, von seinem Vertreter oder, wenn auch dieser nicht anwesend ist, von einem anderen Vorstand. Ist kein Vorstand anwesend, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung m\u00fcssen schriftlich, sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem in der Einladung genannten Termin beim Vorsitzenden eingegangen sein. Antr\u00e4ge f\u00fcr eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung entsprechend eine Woche vorher. Andernfalls k\u00f6nnen Antr\u00e4ge nur noch als Dringlichkeitsantr\u00e4ge eingebracht werden, deren Behandlung nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen kann. Dringlichkeitsantr\u00e4ge k\u00f6nnen keine Satzungs\u00e4nderungen oder Vereinsaufl\u00f6sungen zur Abstimmung stellen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Teilnehmerzahl beschlussf\u00e4hig. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist gem. \u00a7 13 eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Dem Antrag auf geheime Abstimmung ist stattzugeben, wenn von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt wird. Die geheime Abstimmung erfolgt schriftlich. Mitglieder k\u00f6nnen sich durch eine schriftlich bevollm\u00e4chtigte Person vertreten lassen.<\/li>\n\n\n\n<li>In einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) stellen die Schatzmeister die Rechnung vor und lassen die Rechnungslegung genehmigen. Au\u00dferdem gibt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand oder, soweit vorhanden, der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer den Gesch\u00e4fts- und T\u00e4tigkeitsbericht ab.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<ul><li>Wahl des Vorstandes<\/li><\/ul><ul><li>Wahl des Beirates<\/li><\/ul><ul><li>Wahl eines Kassenpr\u00fcfers<\/li><\/ul><ul><li>Beschlussfassung \u00fcber den Jahresbericht des Vorstandes<\/li><\/ul><ul><li>Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsplan<\/li><\/ul><ul><li>Feststellung der Mitgliederbeitr\u00e4ge und Umlagen<\/li><\/ul><ul><li>Beschlussfassung \u00fcber den Widerspruch gegen einen Ausschlie\u00dfungsgrund des Vorstandes<\/li><\/ul><ul><li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li><\/ul>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliederversammlungen finden entweder in Pr\u00e4senz, hybrider oder digitaler Form statt. F\u00fcr die Teilnahme an einer digitalen Mitgliederversammlung m\u00fcssen den Mitgliedern rechtzeitig die technischen Voraussetzungen mitgeteilt werden. Die Teilnahme muss \u00fcber ein System erfolgen, das eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Identifikation und die Aus\u00fcbung der Mitgliederrechte (Stimmrecht, Teilnahme an Diskussionen, Antragsrecht usw.) gew\u00e4hrleistet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Sitzungsberichte<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00dcber die Vorstands- und Beiratssitzungen und \u00fcber die Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die aufzubewahren sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Niederschriften \u00fcber Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer, bei&nbsp; Verhinderung des ersteren von seinem Stellvertreter, Niederschriften von Beiratssitzungen vom Beiratsvorsitzenden und Niederschriften \u00fcber Mitgliederversammlungen vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.<\/li>\n\n\n\n<li>Niederschriften des Vereinsvorstandes, Beirats oder der Mitgliederversammlung werden Mitgliedern in rum\u00e4nischer \u00dcbersetzung ausgeh\u00e4ndigt, wenn dies dem Vorstand notwendig erscheint. Inhalte und Wesensgehalte behalten ihre rechtliche G\u00fcltigkeit in der deutschen Fassung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden; zu diesem Beschluss ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Die beantragte Satzungs\u00e4nderung muss im Wortlaut und mit schriftlicher Begr\u00fcndung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, Satzungs\u00e4nderungen, die vom Amtsgericht bzw. Registergericht oder vom Finanzamt aus Rechtsgr\u00fcnden f\u00fcr erforderlich gehalten werden, eigenst\u00e4ndig zu beschlie\u00dfen und anzumelden. Die Mitglieder sind anl\u00e4sslich der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung davon in Kenntnis zu setzen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 Aufl\u00f6sung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck sechs Wochen vorher einberufenen, au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. F\u00fcr die Beschlussf\u00e4higkeit gilt \u00a7 11 Abs. 6.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke gilt \u00a7 4 Abs. 1. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 Inkrafttreten der Satzung<\/h1>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Diese Satzung ist am 24.06.2021 durch die Mitgliederversammlung beschlossen worden, eingetragen unter der Nummer VR 5141 beim Amtsgericht Gie\u00dfen und mit der Eintragung in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt ge\u00e4ndert durch die Mitgliederversammlung am 07.03.2025 in Wettenberg.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol start=\"2\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Die \u00c4nderung tritt mit dem Datum der Eintragung beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-dots\"\/>\n\n\n\n<p>Karsten Kopp, Vorsitzender<\/p>\n\n\n\n<p>Laura Tu\u021bu, stellvertretende Vorsitzende<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand: M\u00e4rz 2025 Pr\u00e4ambel Der Deutsch-Rum\u00e4nische Verein Gie\u00dfen e.V. ist eine Organisation zur F\u00f6rderung der kulturellen, wissenschaftlichen, politischen und humanit\u00e4ren Beziehungen zwischen Menschen in bzw. aus Deutschland und Rum\u00e4nien. 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